Betriebliche Hilfen zu Corona

Soforthilfe Corona
Die weltweit dynamische Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) hat massiv auch Deutschland und Baden-Württemberg erfasst und zu einer wirtschaftlich bedrohlichen Ausnahmesituation geführt. In nahezu allen Wirtschaftsbereichen sehen sich Soloselbstständige, Klein- und Kleinstbetriebe mit gravierenden Nachfrage- und Produktionsausfällen, unterbrochenen Lieferketten, Stornierungswellen, massiven Umsatzeinbußen und Gewinneinbrüchen konfrontiert, die existenzbedrohlich geworden sind. Mit der im Rahmen dieses Programms ausgereichten Förderung soll den unmittelbar infolge der Corona-Pandemie wirtschaftlich Betroffenen eine finanzielle Soforthilfe gewährt werden, insbesondere um die wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren. Hier können Sie die Details nachlesen und ab Mittwochabend, 25. März 2020 Ihren Antrag stellen.