Allgemeinverbindlichkeit Lohntarifvertrag

Mit Datum vom 19. Januar 2023 wurde im Bundesanzeiger die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Lohntarifvertrag für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk Baden-Württemberg mit Wirkung vom 28. Juli 2022 bekanntgemacht. Hiervon erfasst werden u. a. alle Betriebe die in Baden Württemberg ihren Sitz haben, auch Betriebe, welche nicht in der Innung organisiert sind.